Gemeinderatssitzung 22.05.2017 Bericht

FFW Dischingen, Abt. Frickingen – Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten

 

Bürgermeister Alfons Jakl berichtete, dass in der Hauptversammlung der Feuerwehrabteilung Frickingen vom Samstag, 04.02.2017 der bisherige Feuerwehrabteilungskommandant Bernd Eberle zum neuen Abteilungskommandanten gemäß § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz (wieder)gewählt wurde. Bernd Eberle wurde einstimmig auf weitere zwei Jahre gewählt. Dieser Zeitraum wurde bestimmt, damit der Rhythmus des Abteilungskommandanten aus Frickingen zukünftig mit den Kommandanten der anderen Abteilungen in der Gemeinde übereinstimmt. Die reguläre Dauer für die Bestellung beträgt fünf Jahre.

Gemäß § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz (FwG) ist die Zustimmung des Gemeinderats und die anschließende Bestellung durch den Bürgermeister erforderlich, welche einstimmig erfolgte.

 

 
Erstellung eines Ökokontos; Vergabe des Planungsauftrages

 
Bürgermeister Alfons Jakl teilte mit, dass jeder Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen eines Bauvorhabens oder der Bauleitplanung nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Baugesetzbuches wieder kompensiert werden muss.

Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können. Es umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen.

Zur Bewertung des Eingriffs und des Ausgleichs gibt es unterschiedliche Modelle.

Frau Zeeb vom Büro Zeeb & Partner in Ulm erläuterte anschließend die wesentlichen Grundlagen eines Ökokontos, deren Grundleistungen und die unterschiedlichen Bewertungsmodelle.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, ein Ökokonto für die Gemeinde Dischingen einzurichten. Des Weiteren entschied er sich einstimmig für das „Bayrische Bewertungsmodell“ und vergab den Auftrag an das Büro Zeeb & Partner.

 

 

Renovierung Kriegerdenkmal Dunstelkingen; Zuschussantrag der Kirchengemeinde St. Martinus Dunstelkingen

 

Bürgermeister Alfons Jakl erläuterte, dass es in der Gesamtgemeinde Dischingen in fast allen Ortsteilen sogenannte Kriegerdenkmäler in den unterschiedlichsten Ausführungen gibt. Hierbei stellt sich immer wieder die Frage, wer für die Unterhaltung der Denkmäler verantwortlich ist. Im Amtsgrundbuch der Gemeinde, in dem Verträge und Vereinbarungen gesammelt werden, sind keine Unterlagen über die Kriegerdenkmäler vorhanden.

 
Friedrich Wilhelm III. hat am 5. Mai 1813 die „Verordnung über die Stiftung eines bleibenden Denkmals für die, so im Kampfe für Unabhängigkeit und Vaterland blieben“ erlassen.

 

Legt man die dortigen Regelungen für die Beurteilung zu Grunde, kann man zu der Auffassung gelangen, dass die bürgerlichen Gemeinden für die Kosten der Denkmäler zuständig sind. Über die Kriegerdenkmäler 1914/18 wird erwähnt, dass Stifter vielerorts die Gemeinden oder Kirchengemeinden und selten noch Kriegervereine waren.

Für die späteren Denkmäler kommt es also vermutlich darauf an, wer diese gestiftet oder errichtet hat.

Die Gemeinde hat seit 2015 die folgenden Kosten für die Kriegerdenkmäler übernommen:

 

2015 – Trugenhofen – Restauration 2.620 €

2013 - Ballmertshofen – Sanierung 7.500 € (Zuschuss von Jagdgenossen 2.500 €)

2013 - Demmingen – Platzgestaltung 1.500 € Zuschuss

2004 – Dischingen – Parkbank und Einweihung 1.150 €

2001 – Trugenhofen – Versetzung 7.600 DM

2000 – Eglingen – Sanierung 9.700 DM

1998 – Dischingen – Restaurierung 6.380 DM

 

Aktuell steht das Kriegerdenkmal in Eglingen zur Restaurierung an. Dafür liegt ein Kostenvoranschlag über 1.862,35 € vor. Dieser beinhaltet allerdings nur das Reinigen und Imprägnieren des Denkmals. Evtl. Ausbesserungsarbeiten an den Fugen oder die Inschrift neu vergolden kommen dazu.

 

Die Kirchengemeinde St. Martinus Dunstelkingen möchte demnächst das Kriegerdenkmal auf dem Friedhof Dunstelkingen renovieren und rechnet mit Kosten von ca. 4.500 €. Dazu bittet sie um einen angemessenen Zuschuss der Gemeinde.

 

Im Haushalt 2017 sind für die Unterhaltung der Kriegerdenkmäler pauschal 500 € angesetzt.

 

Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 1.362,35 € für die Restaurierung des Kriegerdenkmals in Eglingen 2017 mit Blick auf die Neugestaltung des Kirchenzugangs zu.

Des Weiteren stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, die Restaurierung des Kriegerdenkmals auf dem Friedhof Dunstelkingen mit 75% zu bezuschussen und die Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.

 

 

Straßensanierung 2017 im Gemeindegebiet; Vergabe Jahresakkord

 

Ortsbaumeister Harald Wörner berichtete, dass die Gemeinde Dischingen beabsichtigt, den Jahresakkord 2017 für die Tiefbau- und Straßenbauarbeiten zur Straßensanierung im Gemeindegebiet Dischingen zu vergeben und durchzuführen.

Bereits in den letzten Jahren wurden die alljährlich anfallenden Straßensanierungsarbeiten im Gemeindegebiet Dischingen im Jahresakkord ausgeschrieben. Die Gemeindeverwaltung hat für die Erstellung der notwendigen Ausschreibungsunterlagen das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim zur Unterstützung hinzugezogen.

 

Entsprechend den Beschlüssen des Technischen Ausschusses vom 06.04.2017 sind in dem Leistungsverzeichnis vorrangig Massen für folgende Maßnahmen aufgeführt:

 

1. GVS Schrezheim:

Vollausbau auf ca. 15 m Länge: Asphalt schneiden und ausbauen, Auskoffern von 40- 50 cm und Schottereinbau einschließlich Bankett mit anschließendem Einbau einer 10 cm starken Asphalt- Trag- Deckschicht.

2. GVS Schrezheim – Katzenstein:

Vorhandenen Schotter- und Asphaltbelag auf ca. 35 m Länge durchfräsen, schottern und verdichten.

3. GVS Dunstelkingen – Eglingen:

Vollausbau an 2 Stellen auf insgesamt 35 m Länge wie Punkt 1.- 

4. GVS Eglingen – Hofen:

Vollausbau auf ca. 33 m Länge wie Punkt 1.

5. Dischingen/Kochsmähder:

Vollausbau auf ca. 45 m Länge wie Punkt 1.

6. Demmingen/Bereich Löschteich:

Vollausbau auf ca. 37 m Länge wie Punkt 1.

7. Demmingen/Bereich Tiefbrunnen:

Auf ca. 60 m² teilweise ausbauen, Schotter einbauen, mit Schotter ausgleichen und verdichten.

 

Die günstigste Bieterin war hierbei die Firma Thannhauser GmbH aus Fremdingen mit der Angebotssumme brutto von 68.286,02 €.

 

Bereitstehende Haushaltsmittel 2017:

 

Haushaltsmittel 2017 Straßensanierung gesamt:                   100.000 €

Haushaltsmittel 2017 Feldwegsanierung gesamt:                    45.000 €

Zur Verfügung stehende Mittel 2017 mit Übertrag 2016:       273.000 €

Getätigte Ausgaben 2017:                                                             18.500 €

Vergabesumme Jahresakkord 2016:                                         168.650 €

Mehrausgaben bezüglich Ausführungsarbeiten

Jahresakkord 2016 nach Winter im Frühjahr 2017:                  11.000 €

Mehraufwand Osterhofer Straße in Eglingen                            16.000 €

 

Verbleibende Mittel:                                                                                    58.000 €

 

Geht man somit von dem günstigsten Ausschreibungsergebnis aus, ergibt sich eine negative Differenz von 10.000 €.

 

Da die Wohnumfeldmaßnahme „Oberdorfstraße“ bei der Mittelvergabe des ELR leider wegen der Überzeichnung des Programms nicht berücksichtigt wurde, hat der Gemeinderat im Vorfeld beschlossen, die notwendigen Mehraufwendungen aus den für diese Maßnahme im Haushaltsplan 2017 eingestellten Mitteln abzudecken.

 

Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Jahresakkord 2017 für die Straßensanierungsarbeiten im Gemeindegebiet Dischingen an die günstigste Bieterin, die Firma Thannhauser GmbH aus Fremdingen, mit der Brutto-Angebotssumme von 68.286,02 € zu vergeben.

 

 
Vergabe der Abbrucharbeiten „Emscherbrunnen“ bei der alten Kläranlage in Dischingen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner erläuterte, dass nun noch die Abbrucharbeiten für den noch vorhandenen Emscherbrunnen angegangen werden sollen, nachdem im Januar/Februar 2015 bereits bauliche Anlagen, wie das ehemalige Pumpen- und Wärterhaus mit Sandfang, der Hochlasttropfkörper sowie das Nachklärbecken auf dem Gelände der alten Kläranlage abgebrochen worden sind. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Gemeinde Dischingen sind hierfür in diesem Jahr Mittel in Höhe von 50.000 Euro eingestellt.

 

Bis zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung haben vier Firmen ein gültiges Angebot abgegeben. Eine Firma bot in einem Nebenangebot die Abbrucharbeiten in einer Pauschale an. In der Pauschale sind die gesamten Leistungen, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben, enthalten.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Abbrucharbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma AK Abbruch Kling GmbH aus Ellenberg, mit der Brutto-Angebotssumme von 23.324,00 € zu vergeben.

 

Mit den Abbrucharbeiten soll ab Juni 2017 begonnen werden und dann bis spätestens Ende Juli 2017 abgeschlossen sein.

 

 

 
Vergabe der EDV-Ausstattung für das Rathaus

 

Dirk Schabel von der Finanzverwaltung berichtet, dass die EDV-Ausstattung der Gemeindeverwaltung (Server, Firewall, Bildschirme, PC, Laptops, NAS und Festplatten) derzeit über zwei Leasingpakete mit einer Laufzeit von vier Jahren finanziert ist, von denen das erste Leasingpaket beginnend ab 01.08.2013 am 31.07.2017 ausläuft. Das zweite Leasingpaket mit Beginn 01.08.2014 läuft am 31.07.2018 aus. Die Gemeindeverwaltung hat mit ihrem bisherigen EDV-Partner, dem IT-Systemhaus Raab aus Gerstetten verhandelt und sich von einem zweiten Anbieter ein Alternativangebot unterbreiten lassen. Um eine bessere Einschätzung zum notwendigen EDV-Bedarf zu entwickeln, wurde der zweite Anbieter gebeten, in einem Vor-Ort-Termin eine umfangreiche Erhebung zu Hardware und Software durchzuführen und ein dem Bedarf entsprechendes Angebot vorzulegen. Weiterhin wurden die Aspekte der Datensicherung, Verfügbarkeit und Betreuung hinterfragt. Aufgrund des jüngsten Angriffs auf die Computersysteme mehrere Krankenhäuser in Großbritannien wurde auch verstärkt auf das Thema Datensicherheit Wert gelegt.

Aufgrund von Wirtschaftlichkeitsaspekten soll zukünftig nicht mehr die komplette EDV-Ausstattung über Leasing finanziert werden.

 

 

a) Kauf

In der Regel können Hardwarekomponenten, wie Bildschirme, Laufwerke und Wechselfestplatten länger als 5 Jahre verwendet werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diese Geräte vom Leasing auszuschließen und zu kaufen. Das IT-Systemhaus Raab hat zudem die Hard- und Softwarekomponenten für Datensicherheit (Firewall) zum Kauf empfohlen und vorgeschlagen, die Softwarelizenz nur mit einer 3-jährigen Laufzeit abzuschließen. Als Begründung wurde die „Schnelllebigkeit“ der Branche genannt. Die Verwaltung würde sich der Empfehlung anschließen und die Komponenten der Firewall ebenfalls kaufen. Die Gesamtkosten für den Kauf liegen insgesamt bei rd. 9.835 € brutto.

 

b) Leasing

Die Verwaltung schlägt vor, die restlichen Komponenten der EDV-Ausstattung mit einer fünfjährigen Laufzeit zu leasen. Der Kaufpreis beträgt rd. 26.925 € brutto.

 

Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung der EDV-Ausstattung über die Fa. Raab einstimmig zu und ermächtigte die Gemeindeverwaltung zum Kauf und zum Abschluss eines entsprechenden Leasingvertrages.

 

 
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR): Entscheidung über die Gliederung des Haushalts nach vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation

 

Dirk Schabel von der Finanzverwaltung informierte, dass mit Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) der Haushalt der Gemeinde Dischingen künftig in Teilhaushalte zu gliedern ist. Diese Gliederung kann nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Gemeindehaushaltsverordnung entweder nach vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert erfolgen.

 

Gliederung nach Produktbereichen:

Als Vorteil der produktbereichsorientierten Darstellung wird im Leitfaden die Stetigkeit des Haushaltes genannt, da sich eventuelle künftige Organisationsänderungen auf den Haushalt nicht auswirken. Die Steuerung orientiert sich an den einzelnen Produkten bzw. Produktgruppen. Die Organisation ist nachrangig. Dies kann jedoch dazu führen, dass es mehrere Zuständigkeiten und damit keine klar abgegrenzte Verantwortung in Produkten gibt.

 

Gliederung nach der örtlichen Organisation:

Hier ist von Vorteil, dass die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit nach der Aufbauorganisation abgebildet wird. Die Teilhaushalte (Budgets) und die Fach- und Ressourcenverantwortung liegen in einer Hand. Als Nachteile nennt der Leitfaden, dass spätere Organisationsänderungen der Verwaltung in den Haushaltsplan eingebaut werden müssen. Ein Mehrjahresvergleich der Teilhaushalte kann dadurch erschwert werden. Ein Vergleich auf Produktbereichs- oder Produktgruppenebene ist aber auf Grund der Übersicht nach § 4 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung gewährleistet. Eine Gliederung nach der örtlichen Organisation bietet die Möglichkeit, Produktbereiche nach den vorgeschriebenen Produktgruppen auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden.

 

Für die Haushaltsgliederung in der Gemeinde Dischingen sind beide Optionen machbar. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Gliederung des Haushalts nach der örtlichen Organisation zu bevorzugen. Der entscheidende Vorteil einer Haushaltsgliederung nach der örtlichen Organisation liegt in der Übersichtlichkeit der Zuständigkeiten. Durch Teilhaushalte für die Geschäftsbereiche, besteht eine klare Übersichtlichkeit wer für welche Teile des Haushaltsplanes zuständig und verantwortlich ist. Demgegenüber wäre ein rein nach Produkten gegliederter Haushaltsplan deutlich unübersichtlicher, da eine Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche nur durch ein „Durchsuchen“ aller Produkte möglich ist.

 

Die Verwaltung schlug deshalb vor, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Dischingen nach der örtlichen Organisation in 5 Teilhaushalte zu gliedern:

1. Bürgermeister

2. Hauptamt

3. Ortsbauamt

4. Kämmerei

5. Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Der Gemeinderat stimmte der Bildung der oben genannten Teilhaushalte für den doppischen Haushalt einstimmig zu.

 

 
Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:
Neubau eines Carports auf dem Flurstück Nr. 127/36, Am Kapelle 3 in Frickingen. Hier stimmte der Gemeinderat auch der Abweichung und der notwendigen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans bzgl. der Ausführung als Pultdach gegenüber dem Satteldach zu.
Erweiterung Produktion Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA auf dem Flurstück Nr. 980, Zwinkelweg 2 in Dischingen
Neubau einer Garage auf dem Flurstück Nr. 166, Fleinheimer Straße 11 in Dischingen
Deckblattänderung: Umnutzung einer Scheune zu einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten mit Doppelgarage, Umbau zweier Schuppen zu einem Schuppen auf dem Flurstück Nr. 210, Fischgasse 5 in Dischingen
Nutzungsänderung der Halle 1 von Schweinestall zu Lagerhalle, Erweiterung Toiletten Halle 2 auf dem Flurstück Nr. 380 in Frickingen
Anbau Gartengerätelager an bestehende Garage auf dem Flurstück Nr. 625/8, Drosselweg 5 in Eglingen. Hier stimmte der Gemeinderat auch der Abweichung und der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. der Überschreitung der Baulinie und Grenzbebauung zu.
Neubau eines Paddocks, eines Reitplatzes und eines Vordaches, Umnutzung eines Teilbereiches des bestehenden Stalls in einen Pferdestall auf dem Flurstück Nr. 56/3, Sperrbergstr. 1 in Ballmertshofen
Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flurstück Nr. 1296/23, Helfensteinstr. 4 in Dischingen
Erweiterung, Installierung zusätzliches Biogas BHKW, 190 KWh elektrische Leistung auf gesamt 380 KWh, BHKW wird in bestehendes Motorenhaus installiert auf dem Flurstück Nr. 685, Am Strehler 6 in Wagenhofen
Neubau einer Halle für Eiersortierung und Eierfärben auf dem Flurstück Nr. 708, Maierhöh in Eglingen
Abbruch einer Scheune und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Flurstück Nr. 66, Alter Posthof 15 in Eglingen
 

 

Bekanntgaben

 

Bürgermeister Alfons Jak gab bekannt, dass die Gemeinde am 23.09.2016 für die Erweiterung des Regenüberlaufbeckens 1 in Ballmertshofen einen Zuschussantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt hat. Beantragt wurden 177.444 € bei Kosten von 266.483 €. Im Zuwendungsbescheid wurden die förderfähigen Kosten nun auf 265.134 € und der Zuschussbetrag mit 176.800 € festgesetzt. Dies ist eine Anteilsfinanzierung mit 66,7 v.H. Das Ing.-Büro Kolb wird nun mit der Ausführungsplanung und der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt.

 

Des Weiteren hat die Gemeinde am 23.09.2016 für ihren Kostenanteil an dem Anschluss des Teilorts Ballmertshofen an die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Härtsfeld“ einen Zuschussantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt. Beantragt wurden 52.300 € bei Kosten von 78.389 €. Im Zuwendungsbescheid wurden die förderfähigen Kosten nun auf 77.992 € und der Zuschussbetrag mit 52.000 € festgesetzt. Dies ist eine Anteilsfinanzierung mit 66,7 v.H. Auch hier wird das Ing.-Büro Kolb nun vom Abwasserzweckverband mit der Ausführungsplanung und der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt.

 

Bürgermeister Alfons Jakl teilte außerdem mit, dass die Gemeinde am 24.09.2015 für die Kanalsanierung in den Straßen „Zum Fliegenberg“ und „Härtsfeldstraße“ in Schrezheim einen Zuschussantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) gestellt hat.

Da bis zum September 2016 kein Zuschuss bewilligt wurde, hat die Gemeinde Dischingen am 22.09.2016 einen neuen Antrag eingereicht.

Mit Datum vom 12.12.2016 und vom 11.05.2017 wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart bei förderfähigen Kosten von 278.154 € Zuschussmittel von 86.700 € bewilligt. Dies sind etwas mehr als 31 % nach der Härtefallregelung.

Das Ing.-Büro Junginger wird nun mit der Ausführungsplanung und der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt.

 

Bürgermeister Alfons Jakl informierte, dass der SV Eglingen-Demmingen 2016 einen Antrag auf einen Zuschuss für den Kauf eines Rasenmähers für die Pflege des Sportplatzes in Eglingen gestellt hat. Da mit dem Rasenmäher auch die Flächen hinter der Turnhalle gepflegt werden, wurden die beantragten 20.000 € vom Gemeinderat in den Haushalt 2017 eingestellt. Der alte Rasenmäher ist über 15 Jahre alt. Auch bei dessen Kauf hat sich die Gemeinde mit einem Zuschuss beteiligt.

Mit Schreiben vom 22.03.2017 hat der Verein nun mitgeteilt, dass ein neuer Mäher gekauft wurde und um Auszahlung des Zuschuss gebeten.

Der SV Eglingen-Demmingen erhält für den neu erworbenen Rasenmäher für den Sportplatz in Eglingen und die Grünanlagen um die Turnhalle in Eglingen den im Haushalt 2017 eingeplanten Zuschuss von 20.000 € ausbezahlt.

 

Zudem teilte Bürgermeister Alfons Jakl mit, nachdem im Schloss Ballmertshofen vermehrt Trauungen vollzogen werden, dass Herr Werner Koths, Ortsvorsteher von Ballmertshofen, mit Wirkung vom 22.05.2017 zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt wurde.

 

 

Termine:

14.06.2017 Gemeinderatssitzung

27.06.2017 Gemeinderatssitzung (Verabschiedung Handlungskonzept)

31.07.2017 Gemeinderatssitzung in Ballmertshofen

 

 
Anfragen

 

Es gab keine weiteren Anfragen seitens des Gemeinderates oder der Bürgerschaft in der Sitzung.

 

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