Gemeinderatssitzung 23.01.2017 Bericht

Gemeinderatssitzung am 23.01.2017

1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017

Wofür die Gemeinde Dischingen ihr Geld ausgibt, das entscheiden die Gemeinderäte mit dem Haushaltsplan 2017. Bürgermeister Alfons Jakl verwies auf die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen, welche in den nun vorliegenden Haushaltsplanentwurf eingearbeitet wurden, s. auch Bericht über die Klausurtagung im Nachrichtenblatt vom 13.01.2017. Anschließend stellte Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko die wichtigsten Ansätze vor.
Er verwies darauf, dass durch die beschlossenen Minderausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt eine Reduzierung der Entnahme aus der Rücklage von 368.965 € auf 1.997.147 € erreicht wurde. Eine Kreditaufnahme ist weiterhin nicht geplant.
Geplant sind als wichtigste Investitionen:
Egauschule LED-Beleuchtung 181.000 €
Feuerwehrfahrzeuge 500.000 €
OD Dischingen 175.000 €
Erschließung Baugebiete 481.000 €
Wohnumfeld „Oberdorfstraße“ Ballmertshofen 200.000 €
Straßenbeleuchtungen 124.500 €
Photovoltaikanlage Egauschule 120.000 €

Der Stand der Allgemeinen Rücklage geht durch die Entnahme am Jahresende 2017 zurück auf 1.452.543 €.
Der Schuldenstand zum Jahresende beträgt bei der
Gemeinde 1.916.473 €, somit 440,27 €/Einwohner (EW)
EB Wasser 2.228.144 €, somit 511,86 €/Ew
EB Abwasser 4.131.451 €, somit 949,10 €/Ew
Gesamtgemeinde 8.276.068 €, somit 1.901,24 €/Ew.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung mit dem vorgelegten Haushaltsplan, welcher Einnahmen und Ausgaben von je 13.915.643 € umfasst, davon im Verwaltungshaushalt 10.310.316 € und im Vermögenshaushalt 3.605.327 €. Diese Haushaltssatzung muss noch von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.


2. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation

Der Wirtschaftsplan 2017 mit Vorbericht, Erfolgs- und Vermögensplan und allen Anlagen wurde von Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko mit den wichtigsten Daten vorgetragen. Seit der Einbringung am 15.12.2016 wurde eine Veränderung im Vermögensplan vorgenommen. Es wurde die Erweiterung der Wasserleitung im Baugebiet Kappelesäcker in Frickingen auf 2018 verschoben. Dadurch konnten die Investitionsausgaben und die Kreditaufnahme um jeweils 95.000 € reduziert werden. Im Erfolgsplan gab es keine Änderungen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit einem Volumen von 1.317.851 €, einschließlich dem Erfolgsplan mit 696.860 €, einem Überschuss von 29.922 € und dem Vermögensplan mit 620.991 €.

Anschließend stellte Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko die Gebührenkalkulation der Wasserbezugsgebühr 2017 vor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig sowohl die vorgestellte Kalkulation als auch die Beibehaltung der derzeitigen Grundgebühr bei der Wasserversorgung von 5,00 €/Monat oder 60,00 €/Jahr und der verbrauchsabhängigen Wassergebühr von 2,00 €/m³.


3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation
Der Wirtschaftsplan 2017 mit Vorbericht, Erfolgs- und Vermögensplan und allen Anlagen wurde von Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko mit den wichtigsten Daten vorgetragen. Seit der Einbringung am 15.12.2016 wurde eine Veränderung im Vermögensplan vorgenommen. Es wurde die Erweiterung der Kanalisation mit der äußeren Regenwasserableitung im Baugebiet Kappelesäcker in Frickingen auf 2018 verschoben. Dadurch konnten die die Investitionsausgaben und die Kreditaufnahme um jeweils 190.000 € reduziert werden. Im Erfolgsplan gab es keine Änderungen.

Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung mit einem Volumen von 2.651.490 € einschließlich dem Erfolgsplan mit 1.143.250 € und dem Vermögensplan mit 1.508.240 €

Danach ging Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko ausführlich auf die Gebührenkalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren 2017 ein: Der Gemeinderat beschloss einstimmig sowohl die vorgestellte Kalkulation als auch die Beibehaltung der Grundgebühr bei der Abwasserbeseitigung von 5,00 €/Monat oder 60,00 €/Jahr, der Schmutzwassergebühr von 2,81 €/m³ und der Niederschlagswassergebühr von 0,31 €/m².


4. Einführung des NKHR zum 01.01.2018: Grundsatzbeschluss zum Einführungstermin und Festlegung des Terminplans

Dirk Schabel von der Finanzverwaltung berichtete, dass für die Gemeinden in Baden-Württemberg eine verpflichtende Umstellung auf kommunale Doppik bis spätestens 01.01.2020 besteht. Ziel des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) ist eine vollständige Erfassung des kommunalen Vermögens und des Vermögensverbrauchs. Das NKHR stützt sich dabei auf eine Drei-Komponentenrechnung, mit der die finanzwirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen dargestellt werden sollen. Zukünftig werden alle Erträge und Aufwendungen einer Gemeinde im Ergebnishaushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert, welche mit einer betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar ist. Der Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen. Die Vermögensrechnung entspricht dem Aufbau einer Bilanz in Aktiva und Passiva. Die Aktivseite der Vermögensrechnung zeigt die Vermögensgegenstände und die Passivseite, wie die Gemeinde ihr Vermögen finanziert.
Wurde z.B. vor einigen Jahren eine Straße saniert, so fließt im aktuellen Haushaltsjahr hierfür kein Geld ab. Dennoch sinkt der Wert der Straße durch die Nutzung. Dieser Werteverlust wird von der Doppik künftig über die jährliche Abschreibung erfasst und ausgewiesen.
Dirk Schabel stellte den Zeitplan für die verschiedenen Umsetzungsschritte des Verfahrens vor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) und beauftragte die Verwaltung mit der Einführung zum 01.01.2018 entsprechend der vorgelegten Zeitplanung.
Der Gemeinderat übertrug einstimmig dem Bürgermeister die Befugnis, im Rahmen des laufenden Betriebs über erforderliche Angelegenheiten der Projektdurchführung zu entscheiden.


5. Aufstellung der Ergänzungssatzung "Bei der Brücke" in Ballmertshofen; Beschluss über die Aufstellung der Satzung und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Bürgermeister Alfons Jakl eröffnete, dass der Eigentümer des Grundstücks Sperrbergstraße 1 in Ballmertshofen beabsichtigt, im westlichen Teil des Grundstücks ein Wohnhaus sowie eine Reitanlage zu errichten. Die geplante Baufläche ist laut Einschätzung der Baurechtsbehörde dem Außenbereich zuzuordnen. Es wurde jedoch eine Bebauung der Fläche in Aussicht gestellt, sofern die Gemeinde Dischingen bereit ist, eine Ergänzungssatzung (bisher Abgrenzungssatzung) nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen um somit die Grenze zwischen Außenbereich und bebaubaren Bereich innerorts festzulegen.

Der Ortschaftsrat Ballmertshofen hat der vorgesehenen Abgrenzung im Grundsatz zugestimmt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig, der vorgesehenen Abgrenzung gemäß Lageplan vom 25.10.2016 zu und beschloss die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Bei der Brücke“ im Ortsteil Ballmertshofen im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, sowie die Satzung öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.


6. Änderung der Kalkulation und Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen

Bürgermeister Alfons Jakl informierte, dass der Gemeinderat am 14.03.2016 eine Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen beschlossen hat.
Grundlage für die Höhe der Entschädigung war eine Kostenschätzung auf der Basis der zu erwartenden realistischen Kosten. Eine Überprüfung der Kalkulation aufgrund der in Zukunft tatsächlich anfallenden Kosten wurde damals bereits angekündigt.

Hauptamtsleiterin Evi Saur erläuterte, dass das Landratsamt Heidenheim als Asylbewerberleistungsbehörde diese ursprüngliche Kalkulation kritisch gesehen hat im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Äquivalentsprinzip. Dieses besagt, dass die per Satzung festgesetzte Gebühr nicht wesentlich über der ortsüblichen Vergleichsgebühr für eine vergleichbare Unterkunft liegen darf. Allerdings liegen für das Gemeindegebiet Dischingen keine Erfahrungswerte im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsgebühr bei möblierten Unterkünften vor.

Das Landratsamt Heidenheim hat gegenüber der Gemeinde Dischingen angedeutet, dass eine Kostenerstattung der Gebühren nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. In einem gemeinsamen Gespräch einigten sich die Beteiligten auf Grundzüge einer neuen Kalkulation, welche von beiden Seiten anerkannt wird. Auf dieser Basis hat der Gemeinderat einstimmig die neu kalkulierten Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen pro Wohnplatz und Kalendermonat festgesetzt auf
- 200,05 € für das Gebäude Sperrbergstraße 17 in Ballmertshofen
- 200,00 € für das Gebäude Rosenbachstraße 20 in Dischingen und
- 200,00 € für das Gebäude Torstraße 18 in Dischingen.
- Für das Gebäude Fleinheimer Straße 33/35 in Dischingen erfolgt keine Neukalkulation und deshalb keine Änderung, da das Gebäude nicht mehr belegt werden soll.


7. Spendenannahmen

Hauptamtsleiterin Evi Saur berichtete über die diversen eingegangenen Spenden:
Die Gärtnerei Lehnert, Dischingen spendete 20 grüne 10-l-Gießkannen für die Friedhöfe der Gesamtgemeinde. Diese haben einen Sachwert von 123,76 €.
Der Musikverein Eglingen e.V., Rennenhaustraße 7, Dischingen hat im Hinblick auf die Kooperation Schule – Verein unter Einbeziehung des Blasmusikverbandes 350,00 € gespendet.
Beim Regionalmarkt „Marktgeschehen früher und heute“ anlässlich der Verleihung des Marktrechtes an Dischingen vor 650 Jahren stellte die Fa. Segmove24, Schanzbogenstraße 2, 86609 Donauwörth Segways zum Testen zur Verfügung. Der Sachwert der Spende betrug 500,00 €.
Ebenfalls anlässlich des Jubiläums 650 Jahre Marktrecht Dischingen übernahm die Härtsfelder Familienbrauerei Hald e.K., Dunstelkingen die Sonder-Etikettierung der Flaschen. Der Sachwert der Spende betrug 432,56 €. Außerdem spendete die Härtsfelder Familienbrauerei Hald, Dunstelkingen am Festabend 250 Liter Marktrechts-Bier im Sachwert von 354,02 €.
Weiter spendete die Gärtnerei Lehnert, Dischingen anlässlich des Jubiläums 650 Jahre Marktrecht Dischingen vier Pflanzpyramiden zur Dekoration des Marktgeschehens und 20 Begonien als Tischdekoration. Der Sachwert der Spende betrug 421,20 €.
Den Erlös der Glücks-Hufeisenschmiedeaktion anlässlich des Jubiläums 650-Jahre Marktrecht Dischingen hat die Fa. Scherer Metallbau & Schmiedekunst, Frickingen aufgerundet auf 200,00 € und spendete ihn dem Kindergarten Frickingen für Bastelmaterial.
Die Fa. VenSol Neue Energien GmbH, 87727 Babenhausen spendete für die Egauschule 1.000,00 €.
Herr Reiner Glöckler, Silcherstraße 9, Dischingen spendete 108,00 € für die Musikförderung an der Egauschule.
Die Fa. VenSol Neue Energien GmbH, 87727 Babenhausen für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Dischingen 500,00 €.
Die Fa. Markus Gruber, Dischingen stellte für die Ausfahrt der Jugendfeuerwehr in den Europapark Mietbusse zur Verfügung. Die Sachspende hat einen Wert von 241,75 €.
Herr Martin Palatzky, Eglingen spendete 360,00 € für die Bläserklasse an der Egauschule.
Im Rahmen der kostenlosen VHS-Veranstaltung „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht“ am 03.03.2016 mit Rechtsanwalt Christian Uhrig gingen Spenden von den Teilnehmenden ein in Höhe von insgesamt 72,00 €.
Die Heidenheimer Volksbank stiftete anlässlich ihres 150-jährigen Jubiläums zwei Sitzbänke im Wert von je 400,00 €, somit 800,00 €. Die Kunden wählten die Standorte in Dischingen an der Erzbergstraße am Waldrand in Richtung Golfclub Hochstatt und an der Brunnenrinne in Ballmertshofen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Dischingen haben es sich nicht nehmen lassen und beim Aufbau selbst mit Hand angelegt, unterstützt von Ernst Riffel. In Ballmertshofen bereiteten zudem Alois Spiegler und Ortsvorsteher Werner Koths die „Baustelle“ vor.
 
Die Festgemeinschaft Sichelhenke Frickingen, Frickingen spendete 150,00 € an den Kindergarten Frickingen für das Basteln.
Die Fa. Wöller Gartenbau, Ballmertshofen sähte zwischen dem 20.06. und dem 02.08.2016 die Fläche rund um das Schloß Ballmertshofen neu an. Diese Sachspende hat einen Wert von 182,67 €.
Die Fa. Elektrotechnik Wirth, Dischingen spendete für die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Frickingen 664,22 €.
Herr Markus Bayer, Frickingen spendete für die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Frickingen 799,88 €.
Herr Reinhold Hellstern, Katzenstein spendete für Poloshirts an die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Frickingen 664,22 €.
Die Fa. Zimmerei-Holzbau Faußner, Frickingen spendete für Poloshirts an die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Frickingen 800,00 €.
 
Die Heidenheimer Volksbank e.G., 89518 Heidenheim spendete für den Kindergarten Frickingen 200,00 €.
Die Jugend Dischingen e.V., Dischingen übernahm wieder wie in den Vorjahren die Getränke im Rahmen des Kinderferienprogramms in Höhe von 600,00 €.
Die Fa. Grinbold-Jodag GmbH, Eglingen spendete aufgrund der Feuerlöscherschulung 100 €.
Die Heidenheimer Volksbank spendete als Starthilfe für die neue Rektorin 500,00 € als Grundstein für die Lernwerkstatt.
Die Fa. Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KG aA, 73479 Ellwangen spendete anlässlich ihrer Jubilarsfeier 2.500,00 € für die Egauschule.
Die Fa. Elektrotechnik Schuster GmbH, Dischingen spendete 1.000,00 € an die Egauschule zur Anschaffung von Pausenhofspielen.
 
Die Fa. Röhm Elektrotechnik, Bahnhofstraße 6, Ballmertshofen spendete gehobelte Holzdielen für Bänke und Tische an der Brunnenrinne im Wert von 535,50 €.
Der Erlös des Dunstelkinger Weihnachtsmarktes in Höhe von 2.056,29 € wurde an die Ortschaftsverwaltung Dunstelkingen gespendet.
Die Heidenheimer Volksbankstiftung als Dachorganisation aller Stiftungen bei der VR-Bank spendete 100,00 € für den Kindergarten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, alle Spenden anzunehmen und dankte allen Spenderinnen und Spendern herzlich für ihre Unterstützung.


8. Einvernehmen zu Bauanträgen

Ortsbaumeister Harald Wörner erläuterte das Bauvorhaben. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, das Einvernehmen für das Bauvorhaben zu erteilen:
- -Deckblattänderung Umnutzung des ehemaligen Stalls und Modernisierung des angrenzenden Wohnhauses auf dem Flurstück Nr. 658, Ortsstraße 17 in Hofen: geänderte Raumaufteilung und Dachflächenfenster statt Dachgauben
- Nutzungsänderung von einer Teilfläche des Erdgeschosses im bestehenden Wohnhaus zu einem Café auf dem Flurstück Nr. 103, Torstraße 7 in Dischingen


9. Bekanntgaben

Bürgermeister Alfons Jakl erläuterte, dass es sich beim Standesamtswesen um eine Weisungsaufgabe handelt, die der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit erledigt. Er gab bekannt, dass die Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten aufgrund des eigenen Wunsches von Herrn Friedrich Kilacsko und Herrn Bernd Schweda mit Wirkung vom 01.02.2017 widerrufen wird, im Gegenzug wird Frau Evi Saur zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt.

 

Weiter klärte er darüber auf, dass der Standortgemeinde von Kinderbetreuungseinrichtungen ein Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder zusteht. Die Stadt Neresheim hat der Gemeinde Dischingen für die Betreuung Dischinger Kinder im Jahr 2016 einen Kostenausgleich in Höhe von 4.761,84 € in Rechnung gestellt.
Im Gegenzug besuchten im Jahr 2016 zwei auswärtige Kinder einen Dischinger Kindergarten. Der Stadt Heidenheim wurde für zwei Monate der anteilige Pauschbetrag von 322,33 € in Rechnung gestellt. Mit Bayern besteht kein interkommunaler Kostenausgleich. Deshalb wurden hier keine Kosten in Rechnung gestellt.

Termine:
01.02.2017 Besichtigung Hochbehälter Englischer Wald
20.02.2017 Gemeinderatssitzung in Frickingen

Er berichtete auch, dass der Gemeinderat am 25.04.2016 die Konditionen für den Verkauf von Grundstücksflächen im Baugebiet „Blasenfeld“ an die Fa. Schwab Erdbau, Eglingen beschlossen hat. Mit Kaufvertrag vom 19.01.2017 hat die Gemeinde Dischingen nun die Gesamtfläche von 9.738 qm an Herrn Hans-Georg Schwab, Eglingen zu den beschlossenen Bedingungen verkauft. Die ursprünglichen Wohnbauplätze werden aufgelöst, die Fläche wird einer gewerblichen Nutzung zugeführt.


10. Anfragen

Gemeinderat Karl Heinz Pappe wies auf einige Fehler in der neu gestalteten Homepage hin.

11. Bürgerfragestunde

Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.

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