Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung, 1. Änderung

Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung, 1. Änderung“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in Dischingen-Eglingen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 10.11.2015 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung, 1. Änderung“ und die dazugehörige Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit zu beteiligen sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung durchzuführen.

 

Am östlichen Eglinger Ortsrand ist die Firma Grinbold-Jodag angesiedelt. Zur Erweiterung des Firmengeländes wurde der mittlerweile rechtskräftige Bebauungsplan „Schrai-Erweiterung“ aufgestellt. Diese Bauleitplanung wird mit vorliegendem Plan jetzt geändert, indem in Teilbereichen eine Anlagenhöhe von bis zu 20 m zugelassen wird. Mit dieser Änderung wurden auch die Schall-Emissionskontingente überarbeitet.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren.

 

Maßgebend ist der Bebauungsplan-Entwurf mit zeichnerischem Teil, Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Untersuchung des Ingenieurbüros Junginger + Partner GmbH jeweils in der Fassung vom 10.11.2015. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Planausschnitt:

 

Der Bebauungsplan-Entwurf mit zeichnerischem Teil, Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Untersuchung sowie die Schallimmissionsprognose werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 11.10.2021 – 12.11.2021 (je einschließlich) auf folgender Seite im Internet veröffentlicht www.dischingen.de

 

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen im Flur des Erdgeschosses zu folgenden Dienststunden öffentlich aus:

Montag-Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr

Freitag von 08.00-13.00 Uhr

Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist können beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2 schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgebracht werden. Jedermann kann in die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Hinweis: Aufgrund der COVID-19 Pandemie sind gesetzliche Einschränkungen bei der Einsichtnahme möglich.

Neben dem Planentwurf mit Begründung sind folgende Dokumente über umweltbezogene Informationen verfügbar:

 

  • Umweltbericht zum Entwurf des, Verfasser Ingenieurbüro Junginger + Partner GmbH vom 10.11.2015 mit der Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt-Schutzgüter.
  • Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplanentwurf als Bestandteil des Umweltberichts, Verfasser Ingenieurbüro Junginger + Partner GmbH vom 10.11.2015
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung als Bestandteil des Umweltberichts, Verfasser Ingenieurbüro Junginger + Partner GmbH vom 10.11.2015
  • Schallimmissionsprognose, Verfasser: TÜV-Süd, Stuttgart

 

Nach Durchführung der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Landratsamt Heidenheim:

  • Stellungnahme des FB Bautechnik zur städtebaulichen Wirkung der Höhenfestsetzung
  • Stellungnahme des FB Wald- und Naturschutz/ Naturschutz bzgl. Artenschutz
  • Stellungnahme des FB Gewerbeaufsicht zur Festsetzung der Schallkontingente

 

Sonstige Behörden und Träger öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme des Regionalverbands Ostwürttemberg zu den Höhenfestsetzungen
  • Stellungnahme des Abwasserzweckverbands Härtsfeld zur Entwässerung von Drainagen
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit Informationen zum Untergrund (geotechnische Hinweise)
  • Stellungnahme des Abwasserzweckverbands bzgl. Anschluss der Hausdrainagen an den Regenwasserkanal

 

Private Stellungnahmen:

  • Stellungnahme zu den Auswirkungen auf das Ortsbild und die freie Landschaft sowie zur Einschätzung der zu erwartenden Schallimissionen

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Dischingen, 01.10.2021

 

Alfons Jakl

Bürgermeister

Aufgrund der verspäteten Veröffentlichung im Internet verlängert sich die Auslegungsfrist für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung, 1. Änderung“ bis zum 19.11.2021.

 

Anlagen

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