Hinweise zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Hinweise zur Bundestagswahl am 26.09.2021

 

Für die Bundestagswahl am Sonntag, 26.09.2021 werden nochmals folgende Hinweise gegeben:

 

  1. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr. Im Wahllokal besteht Maskenpflicht.

 

  1. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte, Ihren Ausweis, eine OP-,
    FFP2- oder vergleichbare Maske und einen nicht radierfähigen Stift (z.B.
          Kugelschreiber) zur Wahl mit.

 

  1. Der Stimmzettel wird im Wahllokal ausgehändigt.
         Bei der Urnenwahl werden keine Wahlumschläge verwendet.

       Der Stimmzettel ist in der Wahlzelle so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht  

       erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen.

 

  1. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme zu vergeben.

Blinde und sehbehinderte Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Damit diese richtig angelegt werden kann, ist der amtliche Stimmzettel in der rechten obere Ecke gelocht. Die Geheimhaltung der Wahl ist gewahrt, da alle Stimmzettel des Wahlkreises dieselbe Tasthilfe enthalten.

 

Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Vorbehalte oder beleidigende oder auf die Person des Wählers oder der Wählerin hinweisende Zusätze angefügt werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig.

 

  1. Das für Sie zuständige Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Bitte bringen Sie diese und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass zur Wahl mit.

 

 

Briefwahlunterlagen:

Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Dischingen, Marktplatz 9, Bürgeramt beantragt werden. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, endet aus technischen Gründen am Donnerstag, 23.09.2021, 12.00 Uhr.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht. Diese ist auch zwischen Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen erforderlich.

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag, 26.09.2021, 15.00 Uhr im Wahllokal im Foyer der Egauhalle, Turnstraße 5, Dischingen beantragt werden. Versichert der/die Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm/ihr bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 25.09.2021, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diesen Zweck wird von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Frau Susanne Pösl. Frau Pösl ist in diesem Zeitraum telefonisch unter der Nummer 07327/6933 erreichbar.

 

Nachfolgend ist ein Muster des amtlichen Stimmzettels zur Information abgedruckt:

 

 

Bitte achten Sie darauf, dass der Wahlbriefumschlag durch die Post oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle gesendet wird, dass er am Wahltag (26.09.2021) bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Wahlbriefe, die erst am Wochenende in Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen werden, werden nicht mehr rechtzeitig am Wahlsonntag zugestellt. Der Wahlbrief kann am Wahlsonntag auch im Foyer der Egauhalle abgegeben werden.

 

 

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