Hinweise zur Landtagswahl am 14.03.2021

Für die Landtagswahl am kommenden Sonntag, 14.03.2021 werden nochmals folgende Hinweise gegeben:

 

  1. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr. Im Wahllokal besteht Maskenpflicht.

 

  1. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung, Ihren Ausweis, eine OP-,
    FFP2- oder vergleichbare Maske und einen nicht radierfähigen Stift (z.B.
          Kugelschreiber) zur Wahl mit.

 

  1. Der Stimmzettel wird im Wahllokal ausgehändigt.
         Bei der Urnenwahl werden keine Wahlumschläge verwendet.

       Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen.

 

  1. Jeder Wähler hat eine Stimme zu vergeben.

Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (x) in den Kreis des Wahlvorschlages eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Blinde und sehbehinderte Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Damit diese richtig angelegt werden kann, ist der amtliche Stimmzettel in der rechten oberen Ecke gelocht. Die Geheimheit der Wahl ist gewahrt, da alle Stimmzettel des Wahlkreises dieselbe Tasthilfe enthalten.

 

Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Vorbehalte oder beleidigende oder auf die Person des Wählers oder der Wählerin hinweisende Zusätze angefügt werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig.

 

Die Stimmabgabe erfasst auch eine/n von den Parteien nominierten Ersatzbewerber/in; diese/r rückt bei einem späteren Ausscheiden der/s gewählten Erstbewerberin/s aus dem Landtag an deren/dessen Stelle.

 

  1. Das für Sie zuständige Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

      angegeben.

 

 

Briefwahlunterlagen:

 

Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis
Freitag, 12.03.2021, 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Dischingen, Marktplatz 9, Bürgeramt beantragt werden. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, endete aus technischen Gründen am Donnerstag, 11. März 2021, 15:00 Uhr.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht. Diese ist auch zwischen Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen erforderlich.

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag, 14.03.2021, 15.00 Uhr im Wahllokal im Foyer der Egauhalle, Turnstraße 5, Dischingen beantragt werden. Versichert der/die Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm/ihr bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 13.03.2021, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diesen Zweck wird von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Frau Karolina Koths. Frau Koths ist telefonisch unter der Nummer 07327/81-13 erreichbar.

 

Bitte achten Sie darauf, dass der Wahlbriefumschlag durch die Post oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle gesendet wird, dass er am Wahltag (14.03.2021) bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe, die erst am Wochenende in Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen werden, werden nicht mehr rechtzeitig am Wahlsonntag zugestellt. Die letzte Briefkastenleerung vor der Wahl ist am Freitag 12.03.2021.

 

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