Infos zum Soforthilfeprogramm des Landes

Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Antragsberechtigten keine Antragsformulare auf dem Postweg oder per Mail an die Kammern oder das Ministerium senden sollen, sondern bitte ausschließlich das Portal der Kammern zur Übermittlung des Antrags nutzen unter https://www.bw-soforthilfe.de/.

 

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