Landkreis Heidenheim erlässt Allgemeinverfügung zur häuslichen Absonderung

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Heidenheim über die häusliche Absonderung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind und deren Kontaktpersonen zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 ersetzt die Einzelverfügungen der Ortspolizeibehörde. Wir bitten um Beachtung! Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Zurück