Neujahrsempfang am Donnerstag, 18.1.2018

Neujahrsempfang

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Donnerstag, 18.01.2018 findet in der Egauhalle Dischingen der zwölfte Neujahrsempfang der Gemeinde statt. Bei dieser Veranstaltung werden Personen geehrt, die sich u. a. in den Bereichen Blutspende, Sport, Kommunalpolitik und Gesellschaft für unsere Gemeinde im Jahr 2017 besonders verdient gemacht haben.

 

Bezüglich der Sportlerehrung ergeht deshalb schon jetzt die Bitte an sämtliche Vereine, bis spätestens Freitag, 01.12.2017 diejenigen Sportler/innen der Gemeinde vorzuschlagen, die die persönlichen Voraussetzungen für eine Ehrung (Ziffer 3 der Richtlinien) erfüllen. Dabei sind die errungenen Titel im Jahr 2017 maßgebend.

 

Bitte richten Sie Ihre Vorschläge für sportliche Ehrungen schriftlich mit einer Begründung an die Gemeindeverwaltung, Frau Ostertag, Zimmer 5. Nachfolgend werden nochmals die Richtlinien veröffentlicht.

 

Welche Personen für ihr besonderes Engagement im Jahr 2017 geehrt werden, erfolgt auf Anregung des jeweiligen Ortschaftsrates. Bitte setzen Sie sich hier mit einem Vorschlag mit dem/der Ortsvorsteher/in in Verbindung bzw. bei Dischingen und Schrezheim mit der Gemeindeverwaltung.

 

Bitte reichen Sie zu jeder vorgeschlagenen Person bzw. jedem Team ein Bild ein, da wir auch dieses Jahr wieder eine Broschüre darüber erstellen möchten.

 

Ihr Bürgermeister, Alfons Jakl

 

Richtlinien für die Ehrung von Sportlern:

1. Grundsatz:

Die Gemeinde Dischingen führt jährlich für das letzte Kalenderjahr eine Ehrung für Einzelsportler/innen und Mannschaften durch, die sich durch besondere sportliche Leistungen ausgezeichnet haben.

2. Sachliche Voraussetzungen:

Es werden nur Personen geehrt, die aus Dischingen stammen, in Dischingen wohnen oder für einen Dischinger Verein starten. Geehrt werden nur Menschen, die einem Verein angehören, der Mitglied eines Fachverbandes im Deutschen Sportbund oder Mitglied beim Württembergischen Landessportbund ist. Geehrt werden grundsätzlich alle Sportler/innen, also z. B. auch Schüler/innen, Jugendliche, Junioren/innen, Senioren/innen und Behinderte. In gleicher Weise können auch Schüler/innen und Schülergruppen, die für die Dischinger Schule starten, geehrt werden.

3. Persönliche Voraussetzungen:

Es erfolgt eine Ehrung für folgende

Leistungen:

a) Teilnahme an Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften sowie Olympischen Spielen

b) Süddeutsche Meisterschaft 1. – 3 Platz

c) Baden-Württembergische Meisterschaft 1. – 3. Platz

d) Württembergische Meisterschaft 1. – 3. Platz

e) Staffel-, Kreis-, Gau- und Bezirksmeisterschaft

f) Meister- und Aufstiegsmannschaften (ohne Reserven)

 

 

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