Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Eisbühl/ Zwinkelweg“ und der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan „Eisbühl/ Zwinkelweg“ im Parallelverfahren

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Eisbühl/ Zwinkelweg“ und der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan „Eisbühl/ Zwinkelweg“ im Parallelverfahren

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 01.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Eisbühl/ Zwinkelweg“ und den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum vorgenannten Bebauungsplan gebilligt und beschlossen den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

29.03.2021 bis 29.04.2021 (je einschließlich)

 

bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, im Flur des Erdgeschosses zu den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. (Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Bitte vereinbaren Sie daher vor Ihrem Besuch einen Termin mit den Mitarbeitern des Rathauses. Sie können vor Ihrem Besuch bzw. im Nachgang telefonisch oder schriftlich Fragen / Anregungen an das Bauamt der Gemeinde Dischingen richten (Frau Oberschmid, Telefon 07327/81-53, E-Mail: oberschmid@dischingen.de; Frau Heiler, Telefon: 07327/81-14, E-Mail: heiler@dischingen.de, Tanja Albrecht, Telefon: 07327/81-15, E-Mail: albrecht@dischingen.de).

Sollten im Auslegungszeitraum die Rathäuser für Besucher/innen wieder vollständig geöffnet haben, können die Auslegungsunterlagen, wie oben beschrieben, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

 

Zusätzlich können ab dem 29.03.2021 die Planentwürfe an der Egauhalle Dischingen, Turnstraße 5, 89561 Dischingen, an der Fensterfront im Bereich des Haupteingangs von außen während der Auslegungszeit eingesehen werden. (Die Textteile werden dort in minimierter Form ausgehangen).

 

Darüber hinaus können die Planentwürfe ab 29.03.2021 online auf der Homepage der Gemeinde Dischingen (www.dischingen.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.

 

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann kann in die Entwürfe des Bebauungsplans und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie in den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist, wie oben beschrieben, kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen schriftlich, telefonisch oder zur Niederschrift beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2 vorgebracht werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf besteht aus: Zeichnerischer Teil, Schriftlicher Teil und Begründung vom 01.03.2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Helmut Kolb (Steinheim a. A.) sowie der Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 01.03.2021, aufgestellt vom Büro Zeeb & Partner (Ulm). Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung besteht aus: Begründung und Zeichnerischer Teil vom 01.03.2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Helmut Kolb (Steinheim a. A.).

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Fachgutachten

- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung:

Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf planungsrelevante Tierarten

- Achtungsabstand nach KAS-18

Ermittlung des angemessenen Abstands

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

- Regierungspräsidium Freiburg: Geotechnik

- Landratsamt Heidenheim: Bodenschutz, Altlasten/Abfall, Naturschutz, Straßenverkehr (Erschließung, Sichtfelder)

- Regierungspräsidium Stuttgart: Umwelt, Achtungsabstand, Verkehr

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von den Planungen tangiert werden, zu den Planentwürfen eingeholt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt  für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans / der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

Weiterhin wird bei der Flächennutzungsplanänderung gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

 

Der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung umfassen folgende Flurstücke der Gemarkung Dischingen: 1010/7 und 1010/8 sowie Teile von Flurstück 962, 965, 968 und 1008. Das Plangebiet wird über den Zwinkelweg und die Abt-Scheyrle-Straße angefahren. Der Geltungsbereich geht aus den Planzeichnungen hervor:

Ausschnitt Bebauungsplan „Eisbühl/ Zwinkelweg“, genordet, unmaßstäblich

 

Ausschnitt Flächennutzungsplanänderung „Eisbühl/ Zwinkelweg“, genordet, unmaßstäblich

 

Dischingen, 19.03.2021

Bürgermeister Alfons Jakl

 

Zurück