Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Katzenstein

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) zum Bebauungsplan „Katzenstein“

 

Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

 

Der Gemeinderat Dischingen hat am 31.10.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Katzenstein“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf einzuholen. Maßgebend sind der Lageplan und der Textteil des Bebauungsplans mit den örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht von Gansloser Ingenieure & Planer vom 31.10.2019.

 

Bezüglich der umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB, wird darauf hingewiesen, dass für den Bebauungsplan ein Umweltbericht mit Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter erstellt wurde. Zusammenfassend ergibt sich daraus, dass bei Umsetzung des Bebauungsplans „Katzenstein“, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich, es zu keiner erheblichen Beeinflussung dieser Schutzgüter kommt.

 

Des Weiteren liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

 

Fachgutachten:

Fachbeitrag Artenschutz: Untersuchung Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien
 

Informationen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange:

Abstand der Bebauung zur Landwirtschaft
Immissionen (Lärm, Staub, Geruch)
Geotechnische Hinweise
Hinweis zum Wasserschutzgebiet
Wasserrechtliches Verfahren
Wasser- und Bodenschutz
Denkmalschutz (Bau- und Kunstdenkmalpflege, archäologische Denkmalpflege)
Inanspruchnahme Flächen
Inanspruchnahme landwirtschaftliche Böden
Hinweis zur Ergänzung der Ausgleichsflächen und des Artenschutzes
Erhalt bestehender Hecken
Abstand geplanter Bepflanzungen
Suchräume Biotopverbundflächen
 

 

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf von Gansloser Ingenieure & Planer vom 31.10.2019. Das Plangebiet befindet sich südlich von Frickingen und liegt an den Straßen „Oberer Weiler“ und „Unterer Weiler“ sowie an der Schrezheimer Straße.

 

 

Ausschnitt Bebauungsplanentwurf „Katzenstein“ vom 31.10.2019, genordet, unmaßstäblich

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Katzenstein“ mit Planteil, Textteil und örtlichen Bauvorschriften, Begründung sowie der Umweltbericht von Gansloser Ingenieure & Planer vom 31.10.2019 liegen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 18.11.2019 bis 20.12.2019 (je einschließlich)

 

im Rathaus der Gemeinde Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, im Flur des Erdgeschosses, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Dienststunden sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

 

Jedermann kann in die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2 vorgebracht werden. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Darüber hinaus kann der Planentwurf ab 18.11.2019 online auf der Homepage der Gemeinde Dischingen (www.dischingen.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

 

Dischingen, 08.11.2019

Bürgermeister Alfons Jakl

 

Bebauungsplan Katzenstein

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