Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Eisbühl/ Zwinkelweg“

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Eisbühl/ Zwinkelweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und über die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan „Eisbühl/ Zwinkelweg“ im Parallelverfahren

 

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 16.11.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Mischgebiet „Eisbühl/ Zwinkelweg“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Eisbühl/ Zwinkelweg“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB). Die Voraussetzungen für die Aufstellung nach § 13a BauGB sind gegeben, da das Plangebiet über eine Grundfläche nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter 20.000 m² verfügt  und zur Innenentwicklung der Gemeinde beiträgt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB). Zudem werden keine Bauvorhaben mit einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung zugelassen (§ 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB) und keine Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b beeinträchtigt
(§ 13a Abs. 1 Satz 5). Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 abgesehen.

 

Zudem hat der Gemeinderat die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Eisbühl/ Zwinkelweg“ beschlossen.

 

Diese Beschlüsse des Gemeindesrates werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Es wird beabsichtigt, den dargestellten Geltungsbereich baurechtlich zu erfassen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung des Gebiets als Mischgebiet geschaffen werden.

 

         Planerläuterungen

Der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung umfassen folgende Grundstücke:

Flurstücke 1010/7 und 1010/8 sowie Teile von Flurstück 962, 965, 968 und 1008. Das Plangebiet wird über den Zwinkelweg und die Abt-Scheyrle-Straße angefahren. Der Geltungsbereich geht aus den Planzeichnungen hervor:

Ausschnitt Bebauungsplan „Eisbühl/ Zwinkelweg“, genordet, unmaßstäblich

Ausschnitt Flächennutzungsplanänderung „Eisbühl/ Zwinkelweg“, genordet, unmaßstäblich

 

         Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 16.11.2020 den Entwurf zum Bebauungsplan Mischgebiet „Eisbühl/ Zwinkelweg“ in Dischingen und den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum vorgenannten Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

 

11.12.2020 bis 22.01.2021 (je einschließlich)

 

bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, im Flur des Erdgeschosses zu den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. (Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Bitte vereinbaren Sie daher vor Ihrem Besuch einen Termin mit den Mitarbeitern des Rathauses. Sie können vor Ihrem Besuch bzw. im Nachgang telefonisch oder schriftlich Fragen / Anregungen an das Bauamt der Gemeinde Dischingen richten (Frau Kragler, Telefon 07327 81-53, E-Mail: kragler@dischingen.de; Frau Heiler, Telefon: 07327 81-14, E-Mail: heiler@dischingen.de, Tanja Albrecht, Telefon: 07327 81-15, E-Mail: albrecht@dischingen.de).

Sollten im Auslegungszeitraum die Rathäuser für Besucher/innen wieder vollständig geöffnet haben, können die Auslegungsunterlagen, wie oben beschrieben, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Die, durch die Terminvergabe entstehenden, eingeschränkten Einsichtsnahmezeiten werden durch eine verlängerte Auslegungsdauer kompensiert.

 

Zusätzlich können ab dem 11.12.2020 die Planentwürfe an der Egauhalle Dischingen, Turnstraße 5, 89561 Dischingen, an der Fensterfront im Bereich des Haupteingangs von außen während der Auslegungszeit eingesehen werden. (Die Textteile werden dort in minimierter Form ausgehangen).

 

Darüber hinaus können die Planentwürfe ab 11.12.2020 online auf der Homepage der Gemeinde Dischingen (www.dischingen.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.

 

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann kann in die Entwürfe des Bebauungsplans und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie in den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist, wie oben beschrieben, kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen schriftlich, telefonisch oder zur Niederschrift beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2 vorgebracht werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf besteht aus zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil und Begründung vom 16.11.2020, gefertigt vom Ingenieurbüro Helmut Kolb aus Steinheim am Albuch sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 16.11.2020, aufgestellt vom Büro Zeeb und Partner (Ulm). Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung besteht aus zeichnerischem Teil und Begründung vom 16.11.2020, gefertigt vom Ingenieurbüro Helmut Kolb aus Steinheim am Albuch.

 

Nach § 4 Abs. 1 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von den Planungen tangiert werden, zu den Planentwürfen eingeholt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt  für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans / der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

Dischingen, 04.12.2020

Bürgermeister Alfons Jakl

Zurück