Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Katzenstein“

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Katzenstein“ und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Gemeinderat Dischingen hat in der Sitzung am 28.05.2018 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Katzenstein“ aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planvorentwurf von Gansloser Ingenieure & Planer vom 28.05.2018 und umfasst auf der Gemarkung Frickingen Flur Katzenstein die Grundstücke Flurstück- Nr. 12, 13, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 13/5, 14, 14/1, 15, 16, 17, 17/1, 17/2, 17/3, 17/4, 17/5, 17/6, 21, 21/1, 23, 26 (teilweise), 28 (teilweise),  29 (teilweise),  31, 32, 33 (teilweise), 34 (teilweise), 35, 35/1, 35/2, 36, 36/1, 88/1, 95 (teilweise), 103 (teilweise), 104 (teilweise), 105 (teilweise), 105/3, 129 (teilweise).

 Die angrenzenden Nachbargrundstücke sind: Grundstücke der Gemarkung Frickingen Flurstück Nr. 9/6, 9/7, 19/3, 26, 28, 29, 33, 34, 42, 88, 88/3, 88/4, 89, 94, 95, 103, 104, 105, 105/2, 128, 129.

 Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Weiterhin wurde der Planvorentwurf am 28.05.2018 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf vom 28.05.2018 liegt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 09.07.2018 bis 10.08.2018 im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, Zimmer 1, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen vorgebracht werden.

 

Darüber hinaus kann der Planvorentwurf mit Textteil und Begründung online auf der Homepage der Gemeinde Dischingen (www.dischingen.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Dischingen, 29.06.2018

Alfons Jakl, Bürgermeister

 

 

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