Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 2 Baugesetzbuch) zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Dischingen

Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 2 Baugesetzbuch) zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Dischingen

Erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 02.12.2019 den überarbeiteten Flächennutzungsplan-Entwurf gebilligt und gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen erneut die Öffentlichkeit zu beteiligen sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 an der Planung erneut durchzuführen.

Gem. § 4a Abs. 3 wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans soll die bestehende städtebauliche Ordnung weiterentwickelt werden. Dazu wurden die Baugebiete zur Vermeidung planerischer Konflikte im Vorfeld einander sinnvoll zugeordnet. Die Ausweisung geplanter Baugebiete erfolgte angepasst an den tatsächlichen Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen.

Die Darstellung der geplanten Erweiterungsflächen erfolgte nur dort wo Konflikte mit anderen Nutzungen (z.B. Hochwasserschutz, Naturschutz) weitgehend vermieden werden können.

Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird auch eine Konzentrationsfläche für die Nutzung der Windenergie dargestellt. Diese Fläche wurde mittels eines gesamträumlichen Konzepts ermittelt.

Aufgrund von Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, wurden einige Änderungen bzw. Ergänzungen durchgeführt. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgender Auflistung zu entnehmen:

 

Planzeichnung:

Verkleinerung der Sonderbaufläche Härtsfeldsee
Änderungen im Bereich Ballmertshofen Herlsbühl (B1: Grünfläche -> Wald)
Katzenstein K4: Verkleinerung der Mischbaufläche
Frickingen F2: Darstellung als gemischte Baufläche
Dischingen: Korrektur -> gemischte Baufläche (Bestand) in gewerbliche Baufläche (Bestand)
Anpassung der Waldflächendarstellung
Waldkindergarten

           Nachrichtliche Übernahmen:
Vorranggebiet zur Sicherung von Rohstoffen „Suevit-Vorkommen bei Hofen“ (Teilfortschreibung Regionalplan)
HQ100 Flächen
Archäologische Kulturdenkmale
Versorgungsleitungen
Waldflächendarstellung

Begründung:
Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Änderungen in der Bedarfsermittlung
Änderungen in der Potenzialanalyse Windenergie

 

Maßgebend ist der geänderte Flächennutzungsplan-Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht des Ingenieurbüros Junginger und Partner GmbH vom 02.12.2019. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Dischingen.

Der geänderte Flächennutzungsplan-Entwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt vom

 

20.01.2020 bis 21.02.2020 (je einschließlich)

 

im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen im Flur des Erdgeschosses zu folgenden Dienststunden öffentlich aus:

 

Montag-Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr

Freitag von 08.00-13.00 Uhr

Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist können beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2 schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgebracht werden. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Jedermann kann in den Entwurf des Flächennutzungsplanes Einsicht nehmen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Die Planung ist unter folgender Adresse ebenfalls im Internet einsehbar:

 

www.dischingen.de

 

Neben dem Planentwurf mit Begründung sind folgende Dokumente über umweltbezogene Informationen verfügbar:

 
Umweltbericht zum geänderten Entwurf des Flächennutzungsplans, Verfasser Ingenieurbüro Junginger + Partner GmbH vom 02.12.2019 mit der Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser und Grundwasser, Klima und Luft, Landschaft, Landschaftsbild und Erholung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten Biotope, Schutzgebiete, Kultur- und Sachgüter, Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Emissionen, Art und Menge der erzeugten Abfälle, Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen, Wechselwirkungen.

 

Nach Durchführung der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Landratsamt Heidenheim:
Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde mit Hinweisen zur Lage der Planflächen der Gemarkung Eglingen in der fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzzone III für den Tiefbrunnen Demmingen und mit Hinweisen zur Lage weiterer Planflächen in der Wasserschutzzone III für die Grundwasserfassungen des Zweckverbandes Landeswasserversorgung im Egautal
Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zur reduzierten Flächeninanspruchnahme für Wohnbauflächen, Bedenken wegen des hohen Flächenbedarfs in Katzenstein, Hinweise zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und zum Artenschutz im Zusammenhang mit der Ausweisung der Konzentrationsfläche für die Windenergie (wurde im Zusammenhang mit der Genehmigungsplanung geprüft)
Hinweise des Fachbereichs Gewerbeaufsicht und Energiewende zu möglichen Konflikten dargestellter Bauflächen mit angrenzenden Nutzungen durch Geruch oder Lärm
Hinweise des Fachbereichs Landwirtschaft zum Flächenverbrauch und zu möglichen Konflikten dargestellter Bauflächen mit angrenzenden Nutzungen durch Geruch
Hinweise des Fachbereichs Bautechnik zum Hochwasserschutz

Sonstige Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abtlg. Raumordnung zum Flächenverbrauch durch Wohn- und Gewerbeflächen
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abtlg. Umwelt zu Naturschutzgebieten und Flächen des Artenschutzprogramms (nicht betroffen) sowie zum Artenschutz im Zusammenhang mit der Ausweisung der Konzentrationsfläche für die Windenergie
Stellungnahme des Regionalverbands Ostwürttemberg zum flächenmäßigen Umfang der Bauflächen (Zustimmung)
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg mit Hinweisen zur Lage von Baugebieten in rechtskräftigen und in fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebieten, Hinweise auf die Bestimmungen der Rechtsverordnung für die Wasserschutzgebiete und weiterer Bestimmungen, Hinweise zu möglichen Einflüssen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser, zum Baugrund und zur Versickerung von Niederschlagswasser
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen (Landesbetrieb Forst) zur Erholungsfunktion des Waldes im Zusammenhang mit dem geplanten Friedwald, zu Biotopen und einem FFH-Gebiet (jeweils mit Anschluss an die Konzentrationszone für die Windenergie) und zur Minimierung der Flächeninanspruchnahme beim Bau der Windenergieanlagen
Hinweis des Zweckverbands Landeswasserversorgung zur Lage von Plangebieten in der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets für die Wasserfassung im Egautal, Hinweise zur erforderlichen Vermeidung einer Gefährdung des Grundwassers im Zusammenhang mit dem Bau der Windkraftanlagen
Stellungnahme des NABU mit Verweis auf die Beteiligung am Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen und zum flächenmäßigen Umfang der geplanten Bauflächen

 

Nach Durchführung der formellen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Landratsamt Heidenheim:
Gewerbeaufsicht: Stellungnahme bzgl. Immissionen (Gerüche, Lärm)
Wasserschutz: Stellungnahme mit Hinweisen auf die Lage einzelner Planflächen in fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzzonen, Hinweise zu Schadstoffbelastungen durch Urnen im geplanten Friedwald, Hinweis dass ein Gewässerrandstreifen einzuhalten ist, Hinweise auf die Lage einer Fläche im HQextrem
Bodenschutz: Hinweise auf die Wertigkeit des Bodens, auf einen sachgerechten Umgang mit Grund und Boden sowie Eingriffsregelungen, Hinweise zu möglichen Schadstoffbelastungen durch Urnen im geplanten Friedwald
Abwasser/ Niederschlagswasserbeseitigung: Informationen über die Entwässerung (Sammelkläranlage Dattenhausen), Hinweis auf Überprüfung bzw. Abgleich auf die Allgemeinen Kanalisationspläne
Waldschutz: Hinweise zu Waldflächendarstellungen, Waldabständen, Waldbiotopen, Waldfunktionen, sowie zum Friedwald und zur Konzentrationszone für die Windenergie
Landwirtschaft: Anregungen zur Geringhaltung der Flächeninanspruchnahme

Sonstige Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abtlg. Raumordnung zum Flächenverbrauch durch Wohn- und Gewerbeflächen (Raumordnerische, Quantitative und Qualitative Beurteilung), sowie zum Hochwasserschutz, Sicherung von Rohstoffen und zur Konzentrationszone Windenergie
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abtlg. Landwirtschaft über die besondere Bedeutung der Flächen für die Landwirtschaft (Flurbilanz) und Bedenken zum Flächenverbrauch
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abtlg. Umwelt zu Flächen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg und zum Artenschutz
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abtlg. Denkmalpflege mit Hinweisen auf Betroffenheit von Bau- und Kunstdenkmalen sowie Archäologischen Denkmalen
Stellungnahme des Regionalverbands Ostwürttemberg zum Flächenbedarf und Hinweisen auf die Beachtung Schutzbedürftiger Bereiche für die Landwirtschaft, Schutzbedürftiger Bereiche für die Erholung sowie dem Vorranggebiet zur Sicherung von Rohstoffen
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg mit Hinweisen zur Lage von Baugebieten in rechtskräftigen und in fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebieten, Hinweise zu möglichen Einflüssen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser, zum Baugrund und zur Versickerung von Niederschlagswasser, Hinweise zu Begebenheiten des Untergrunds im Bereich des geplanten Friedwaldes, und zum Vorkommen mineralischer Rohstoffe (Eglingen)
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen (Landesbetrieb Forst) zur Waldflächendarstellung, Hinweise auf konkret betroffene Waldflächen, Hinweise zu Waldfunktionen, Waldbiotopen, Waldschutzgebieten, dem Wildtierkorridor, Waldabständen, sowie auf Auwald- und Totholz- Konzept der Gemeinde
Stellungnahme des LNV und NABU mit konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Hinweisen insbesondere im Bereich des Härtsfeldsees (Sondergebiet) sowie konkrete Vorschläge für ein vorgezogenes Ausgleichskonzept

 

Weitere umweltbezogene Informationen:
Hochwasserrisikomanagementplan für die Gemeinde Dischingen (abrufbar unter: https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/massnahmenberichte-zugang -> Eingabe: „Dischingen“

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Dischingen, 10.01.2020

 

Alfons Jakl

Bürgermeister

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