Schöffenwahl 2018

Schöffenwahl 2018

 

In diesem Jahr sind die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 neu zu wählen. Zur Vorbereitung der Wahl stellen die Gemeinden Vorschlagslisten für die Schöffen auf. Wer sich um das Amt des Schöffen bewerben möchte, muss bis spätestens 06.04.2018 das Bewerbungs- und Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen einreichen.

Das Formular erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Frau Saur,

Zimmer 4, Telefon: 07327 81-19, E-Mail: saur@dischingen.de.

 

Weitere Informationen:

Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen:

Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte bzw.

an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig.

Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern

über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und

bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen

vorgesehen.

Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen:

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur in wenigen Ausnahmefällen abgelehnt werden kann (beispielsweise dann, wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre oder wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist). Wie Berufsrichterinnen und -richter auch sind Schöffinnen und Schöffen einzig dem Gesetz unterworfen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Auch die Verschwiegenheitspflicht gilt für sie.

Voraussetzungen für eine Bewerbung um das Schöffenamt:

Wer Schöffin oder Schöffe werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen eine/n Interessentin/en sind Ausschlusskriterien. Juristische Vorkenntnisse benötigen Schöffinnen und Schöffen nicht.

Mehr Informationen zum Schöffenamt finden Sie im Internet unter www.justiz-bw.de oder unter www.schoeffen-bw.de.

 

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