Spitzenförderung für Technologieführer

Die Landesregierung möchte mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land – Technologieführer für Baden-Württemberg“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum unterstützen.

Der Förderaufruf ist an KMU gerichtet, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können bis 20 Prozent, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis 10 Prozent gefördert werden. Pro Vorhaben ist die Maximalförderung 400 000 Euro; die Mindestfördersumme beträgt 200 000 Euro. Bezuschusst werden beispielsweise Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder optimierter Prozesse, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder Produkte dienen. Die Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Unternehmen schriftlich über die Gemeinden bis spätestens 20.09.2017.

 

Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Heidenheim unter 07321 321-2595, www.landkreis-heidenheim.de oder bei der Gemeindeverwaltung Dischingen, Frau Saur, Tel. 07327/81-19.

 

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