Stellenausschreibung Bürgermeisterin/Bürgermeister (w/m/d)

 Gemeinde Dischingen
Landkreis Heidenheim

 

 Die Stelle der/des hauptamtlichen

 

Bürgermeisterin/Bürgermeisters (w/m/d)

 

der Gemeinde Dischingen (ca. 4.300 Einwohner, Hauptort mit 6 Ortsteilen, in denen die Ortschaftsverfassung eingeführt ist) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit und Eintritt in den Ruhestand des bisherigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Wahl findet am Sonntag, 03.07.2022, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 17.07.2022, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (w/m/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (w/m/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Die weiteren Bestimmungen zur Wählbarkeit ergeben sich aus § 46 Gemeindeordnung.

 

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Dienstag, 07.06.2022, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

 

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers (w/m/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;

- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (w/m/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;

- Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (w/m/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern (w/m/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

 

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 04.07.2022 und endet am Mittwoch, 06.07.2022, 18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

 

Ort und Zeit der persönlichen öffentlichen Vorstellung werden den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern (w/m/d) rechtzeitig mitgeteilt.

 

www.dischingen.de

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