Verschmutzte Straßen und Feldwege reinigen

Derzeit gehen bei der Gemeindeverwaltung wieder Meldungen über verschmutzte Straßen und Feldwege ein. Für Verkehrsteilnehmer stellt dies eine Gefahrenquelle dar und führt zu Haftungspflichten durch den Verursacher.

Gemäß § 42 Straßengesetz hat derjenige, welcher eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

Wir bitten um Beachtung.

Ordnungsamt

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