Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (w/m/d) – Antrag Briefwahl

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 12.06.2022 eine Wahlbenachrichtigung.

Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Als Schriftform gelten: Telegramm, Telefax, E-Mail, Brief etc. Bitte beachten Sie, eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zur Antragstellung kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.

Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen (alle), das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Um die Angabe des Wahlbezirks und der Wählerverzeichnis-Nummer wird gebeten.

Sollten die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als Ihre Wohnanschrift gesandt werden (zum Beispiel Urlaubsadresse) ist auch diese bei der Antragstellung anzugeben.

Die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, ist zu gegebener Zeit über diesen Link möglich (BRIEFWAHL ONLINE NICHT MEHR MÖGLICH). Eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist frühestens nach Zulassung der Bewerber möglich. Aus technischen Gründen ist eine Antragstellung online nur bis zum 29.06.2022, 12.00 Uhr, möglich.

 

 

 

Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (w/m/d) – Antrag Briefwahl

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