Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe Dischingen - Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2019

Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe Dischingen
 

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2019
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 mit Änderungen i. V. mit § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 mit Änderungen und nach § 10 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 18.04.2019 beschlossen:

1. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe für das Jahr 2019 wird festgestellt:

im Erfolgsplan
auf der Ertragsseite                      273.274,00 €
auf der Aufwandseite                    273.274,00 €

im Vermögensplan
auf der Deckungsseite                  237.741,00 €
auf der Ausgabenseite                  237.741,00 €

2. Umlage
Der Gesamtbetrag der Umlage, die von den angeschlossenen Gemeinden erhoben wird, wird vorläufig auf 265.668,00 € festgesetzt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird diesem Betrag zugeschlagen. Die endgültige Festsetzung der Verbandsumlage erfolgt erst nach Feststellung der im Wirtschaftsjahr 2019 tatsächlich entstandenen Kosten.

 

3. Investitionszuschuss Verbandsmitglieder

Von den Verbandsmitgliedern wird ein Investitionszuschuss in Höhe von 0,00 € erhoben.

4. Kreditaufnahme
Zur Finanzierung von Investitionen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 177.741,00 € festgesetzt (Kreditermächtigung).

5. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die in diesem Wirtschaftsjahr zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft der Gruppenkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt mit Erlass vom 13.05.2019 (AZ.: 14-2207.-511 /04 WV Egaugruppe) gemäß § 28 Abs. 1 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO und § 20 GKZ i.V.m. § 12 Abs. 1 EigBG und § 81 Abs. 2 GemO die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 18.04.2019 (Niederschrift § 4 ö) über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2019 des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe Dischingen.

Der in Ziffer 4 des Feststellungsbeschlusses auf 177.741,00 € festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird gemäß § 20 GKZ i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG und § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der in Ziffer 5 des Festsetzungsbeschlusses auf 250.000,00 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 20 GKZ i.V.m. § 12 Abs. 1 EigBG und § 89 Abs. 2 GemO genehmigt.

Dischingen, den 31.05.2019

Alfons Jakl, Verbandsvorsitzender

 

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