Infos zur Briefwahl
- Wichtige Mitteilung -
Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Als Schriftform gelten: Telegramm, Telefax, E-Mail, Brief etc. Bitte beachten Sie, eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zur Antragstellung kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.
Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen (alle), das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Um die Angabe des Wahlbezirks und der Wählerverzeichnis-Nummer wird gebeten.
Sollten die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als Ihre Wohnanschrift gesandt werden (zum Beispiel Urlaubsadresse) ist auch diese bei der Antragstellung anzugeben.
Die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen und auszustellen ist aus organisatorischen und technischen Gründen online nur bis zum 06.06.2024, 12.00 Uhr, möglich.