Infos zur Briefwahl

  - Wichtige Mitteilung -

Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Regel etwa fünf Wochen vor der Wahl an die Wahlberechtigten in der Gemeinde versendet. Mit den dort genannten Angaben haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Briefwahl bei der Gemeindeverwaltung zu stellen. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E-Mail an wahlen@dischingen.de möglich. In diesem Falle müssen Sie neben dem Familiennamen, Vorname und der Wohnanschrift auch Ihr Geburtsdatum angeben.

Der Versand der Briefwahlunterlagen kann erst nach der Lieferung der Stimmzettel erfolgen. Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl am 23. Februar 2025 werden die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar bei der Gemeinde vorliegen.

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Um per Briefwahl wählen zu können, wird ein Wahlschein benötigt. Diesen erhalten Sie auf folgenden Wegen:

  • schriftlich per Post, Fax oder E-Mail anfordern,
  • über ein Online-Formular beantragen,
  • persönlich bei der Gemeindeverwaltung Dischingen.

Wichtig: Telefonisch können keine Anträge gestellt werden.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.

Die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen und auszustellen ist aus organisatorischen und technischen Gründen online nur bis zum 19.02.2025, 12.00 Uhr, möglich.

Wahlscheinantrag

Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheines für:

Weitere Angaben zur eindeutigen Identifizierung:

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen





Bitte geben Sie für evtl. Rückfragen eine E-Mail-Adresse oder Tel. Nr. an.