Kindergarten- und Krippenplätze – neues Anmeldeportal

Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2024/25

Wir weisen darauf hin, dass ab 01.09.2024 ein neues Kindergartenjahr beginnt. Die Platzvergabe dafür beginnt im März 2024. Vormerkungen für einen Kindergarten- / Krippenplatz können über das Online Portal kitaweb-bw.de erstellt werden. Dabei können bis zu drei Kindertageseinrichtungen ausgewählt werden.

Die Platzvergabe erfolgt nach den geltenden Vergabekriterien, welche vom Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschlossen wurden.

Anmeldungen können über das ganze Kindergartenjahr getätigt werden. Je nach Verfügbarkeit werden auch über das Jahr verteilt Betreuungsplätze angeboten.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind auf der Warteliste in kitaweb.bw steht, ist keine erneute Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr notwendig. Sollte sich jedoch die Betreuungsart von U3 auf Ü3 ändern, ist eine erneute Anmeldung notwendig.

Ihr Weg zur Online-Vormerkung:

  1. Über den Link nach Nr. 8  kommen Sie auf die Startseite der „Zentralen Vormerkung“.
  2. Registrieren Sie sich auf der Startseite mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort Ihrer Wahl.
  3. Sie erhalten automatisch eine E-Mail (prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner).
  4. Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort können Sie sich dann im System „Zentrale Vormerkung“ anmelden, eine Vormerkung eintragen, sowie Änderungen vornehmen.
  5. Geben Sie alle notwendigen Angaben zu sich und Ihrem Kind ein.
  6. Wählen Sie eine, zwei oder drei Kindertageseinrichtungen aus, für die Sie Ihr Kind in die Zentrale Vormerkung aufnehmen lassen wollen.
  7. Speichern Sie den Fragebogen ab, damit ist Ihre Vormerkung registriert.
  8. Ihre Anmeldung für einen Kita-Platz wird frühestens nach dem 01. März des Jahres bearbeitet, in dem Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. Ist eine Aufnahme möglich, ist eine schriftliche Bestätigung des Platzes innerhalb von 14 Tagen notwendig.

HIER GEHT’S ZUR ANEMDLUNG

 

Bitte beachten Sie:

  • Alle Eltern, die für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Zusage für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung erhalten haben müssen dieses nicht nochmal über die Zentrale Vormerkung anmelden. Die Zusage hat Bestandskraft.
  • Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
  • Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe!
  • Geschwisterkinder müssen einzeln vorgemerkt werden.
  • Kinder die in einer Krippengruppe betreut werden und bei denen ein altersbedingter Wechsel ansteht, wechseln nicht automatisch in eine Kindergartengruppe (auch nicht im gleichen Haus), sondern sind ebenfalls rechtzeitig vorzumerken.

 

Für Krippenkinder, die im Kindergartenjahr 2023/2024 aufgenommen wurden (mit bestehender Zusage) gilt eine Bestandsgarantie, dass diese beim Wechsel von U3 nach Ü3 in derselben Einrichtung einen Kindergartenplatz bekommen. Die Kinder müssen aber trotzdem rechtzeitig über das Zentrale Vergabesystem für den Kindergarten vorgemerkt werden, ansonsten verfällt die Bestandsgarantie.

 

  • Anmeldungen können über das ganze Kindergartenjahr getätigt werden. Je nach Verfügbarkeit werden auch über das Jahr verteilt Betreuungsplätze angeboten.
  • Kinder sind bis zum 28. Februar des Jahres, in dem sie in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden sollen, vorzumerken.
  • Die Kindertageseinrichtungen selbst nehmen keine Vormerkung vor.
  • Zuziehende Familien werden mit Nachweis (Mietvertrag oder der notariell beurkundeter Kaufvertrag über eine Wohnung / ein Haus auf der Gemarkung Dischingen inkl. den Teilorten) in die Platzvergabe aufgenommen. Der Nachweis ist über die Zentrale Vormerkung hochzuladen.
  • Bitte laden Sie die Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis als Nachweis für den Betreeungsbedarf in einer Kindertagesstätte über das Portal hoch.

Arbeitgeberbescheiningung Nachweis für den Betreuungsbedarf

 

Das Aufnahmeverfahren:

Beim Online-Verfahren „Zentrale Vormerkung“ handelt es sich zunächst nur um eine Vormerkung, die keinerlei Rechtsverbindlichkeit bzw. Zusicherung eines Betreuungsplatzes zur Folge hat.

Über die abschließende Aufnahme Ihres Kindes entscheidet die jeweilige Einrichtungsleitung. Wenn Ihr Kind in einer der gewählten Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden kann, erhalten Sie bis 31. März des Jahres, in dem Ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll, eine Zusage per E-Mail, die Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigen müssen.

Vereinbaren Sie bitte mit der Kindertageseinrichtung, die Ihr Kind aufnimmt, innerhalb dieser Frist einen Termin für das Aufnahmegespräch.

Info zu Anmeldeverfahren und Platzvergabekriterien.

Ansprechpartner:

Sie haben Fragen zur Zentralen Vormerkung oder keine Möglichkeit das Internet zu nutzen? Bitte nehmen sie Kontakt zu uns auf:

Gemeinde Dischingen

Marktplatz 9

89561 Dischingen

Telefon: 07327 81-34

Kinderbetreuung@dischingen.de