Führungszeugnisse

Beschreibung:
Antrag auf Führungszeugnis
Wie und Was:
Führungszeugnisse für private Zwecke oder für Vorlage bei Behörde. Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen (a: die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –, b: eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder c: eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.). Nähere Informationen zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: http://www.bundesjustizamt.de/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/Erweitertes__Fuehrungszeugnis.html
Gebühren:
gemäß § 2 Abs. 1 Justizverwaltungskostenordnung (13 Euro Stand August 2002)
Bemerkung:
Weitere Informationen über das Führungszeugnis erhalten Sie vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister unter der Rubrik "Häufige Fragen zum Führungszeugnis" unter www.bundeszentralregister.de/allgemein/sitemap.htm Informationen zur Online-Beauftragung unter http://www.dischingen.de/aktuelles/aktuelles-detail.html?artikelid=1337 oder unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html

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Leistungen: