Bundesfreiwilligendienst bei der Gemeinde Dischingen

Die Gemeinde Dischingen sucht für eine Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst eine/n Bundesfreiwillige/n zur Unterstützung bei der Ganztagesbetreuung.

Wer Interesse an dieser Einsatzstelle hat, wendet sich bitte baldmöglichst mit Vorlage eines Lebenslauf sowie Ausbildungs- und/oder Tätigkeitsnachweises an die Gemeindeverwaltung Dischingen, Hauptamt, Marktplatz 9, 89561 Dischingen. Gerne können Sie uns Ihre Bewerbung auch per Mail (zusammengefasst in einer PDF-Datei, max. 10 MB) übermitteln.

Das Aufgabenfeld ist sehr vielfältig von der Planung und Durchführung eigener Arbeitsgemeinschaften, Hilfe zur Selbsthilfe bei der Hausaufgabenbetreuung, handwerklichen Aufgaben bis hin zur Spielzeug- und Getränkeausgabe in der Mittagsbetreuung. Es erfolgt eine bestmögliche Abstimmung mit den Fähigkeiten des/der Freiwilligen.

Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Der Gemeinderat hat ein Taschengeld, das die/der Freiwillige für ihren Dienst erhalten, in Höhe von 400,- Euro pro Monat festgelegt. Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.

Freiwilliges Engagement lohnt sich nicht nur für die Gesellschaft. Freiwillige sammeln wertvolle Lebenserfahrung, gewinnen Einblicke in neue Arbeitsbereiche, können sich beruflich orientieren und finden Bestätigung dort, wo sie gebraucht werden. Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Menschen jeden Alters nach Erfüllung der Schulpflicht (z.B. nach Schule, Studium oder Berufsleben bzw. zur Umorientierung, Überbrückung oder Wiedereinstieg in das Berufsleben nach der Erziehungs-/Familienzeit oder Arbeitslosigkeit). Entsprechend vorgeschriebene Bildungstage fordern zudem das lebenslange Lernen.

Grundsätzlich handelt es sich um einen ganztägigen Dienst mit derzeit 39 Stunden pro Woche. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden. Die Höhe des Taschengelds und der Bildungstage werden dann entsprechend anteilig gewährt. In der Regel wird der Bundesfreiwilligendienst für zwölf zusammenhängende Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate in Ausnahmefälle 24 Monate geleistet.

Der Einsatzzeitraum ist jeweils 01.09. -31.08. zum Schuljahresbeginn.

Nähere Informationen gibt es unter www.bundesfreiwilligendienst.de